Zweigniederlassung in der Schweiz: eine Alternative zur Firmengründung
Neben der klassischen Firmengründung gibt es eine vierte Möglichkeit, in der Schweiz Fuss zu fassen: die Zweigniederlassung deines ausländischen Unternehmens. Je nach Ausgangslage kann das eine interessante Option sein, muss es aber nicht.
Was unterscheidet eine Zweigniederlassung von einer eigenen Gesellschaft?
Für eine Zweigniederlassung braucht es kein Aktienkapital, da keine eigene juristische Person entsteht, nur eine notarielle Beurkundung und der Eintrag ins Handelsregister. Dafür dauert die Gründung länger, weil die Unterlagen strengere Kriterien erfüllen müssen.
In Sachen Steuern, MWST, Buchführung und Arbeitsrecht gelten für eine Zweigniederlassung dieselben Pflichten wie für ein Schweizer Unternehmen. Die lokale Buchhaltung läuft nach Schweizer Recht und wird in der Buchhaltung am Hauptsitz konsolidiert. Ziehst du nicht selbst in die Schweiz, braucht es eine hier ansässige Person mit Einzelzeichnungsberechtigung.
Vor- und Nachteile auf einen Blick
| Details | |
|---|---|
| Vorteil | Kein Aktienkapital erforderlich |
| Vorteil | Schliessung einfach und schnell: 2–3 Monate statt 18–24 Monate bei einer Liquidation |
| Nachteil | Bankpartnersuche oft schwierig, weil FINMA-Compliance-Anforderungen halten viele Banken zurück |
| Nachteil | Wo sich ein Bankpartner findet, oft hohe Kontoführungsgebühren zwischen CHF 500.– und CHF 1'000.–/Monat |
| Nachteil | Gründung dauert länger und ist in den Gesamtkosten teurer als gedacht |
Ehrlich eingeordnet: Wegen der Herausforderungen bei der Bankpartnersuche ist die Zweigniederlassung heute in den meisten Fällen keine attraktive Option mehr. Sie kann aber ein erster, risikoarmer Schritt sein, um den Schweizer Markt zu testen, bevor du dich für eine eigene Gesellschaft entscheidest.